ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von
Konstanze Wutschig Fotografin, Bechsteinstraße 2a, 99096 Erfurt, www.kw-fotografin.de
Stand 18.08.2019
I. Geltung / Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die Fotografin, Konstanze Wutschig, erteilt werden und für sämtliche Verträge zwischen Konstanze Wutschig (folgend: Fotograf) und dem Auftraggeber bzw. Kunden (folgend: Auftraggeber). Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB als vereinbart, auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien einvernehmlich und eine von den AGB abweichende Individualvereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
- Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
- “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.).
II. Angebot, Leistung, Auftragsproduktion, Leistungsstörung
- Grundlage für einen Vertrag ist das jeweilige Angebot des Fotografs, in dem die vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung beschrieben sind.
- Die vom Fotografen angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber zu überprüfen und mündlich oder schriftlich zu bestätigen.Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch und technischen Gestaltung frei. Eine diesbezügliche Reklamation bzw. die Geltendmachung von Mängelrechten seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
- Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
- Bei Nachbestellungen von Fachabzügen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Solche Farbdifferenzen sind nicht vermeidbar, stellen keine Abweichung von der vertraglichen Beschaffenheit und keine mangelhafte Leistung dar.
- Sollten digital erworbene Fotografien in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so wird keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen.
- Es erfolgt eine Aufbewahrung der digitalen Bilddaten, sie ist jedoch nicht Teil des Auftrags. Daher erfolgt die Aufbewahrung ohne Gewähr. Soweit der Auftraggeber – nach vollständiger Bezahlung – gegenüber dem Fotografen schriftlich (auch per E-Mail) verlangt, dass die digitalen Bilddateien unwiderruflich gelöscht werden, werden die für den Auftraggeber angefertigten Bilddateien unwiderruflich gelöscht.
III. Nutzungs- und Urheberrechte
- Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Konstanze Wutschig Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetze und/oder um Lichtbilder von § 72 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Der Fotografin stet das ausschließliche Urheberrecht an allen von ihr oder ihren Angestellten angefertigten Fotos zu.
- Der Fotograf räumt ihren Auftraggebern die erforderlichen Nutzungsrechte an den angefertigten Fotos ein. Allerdings gehen die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibengelieferte Fotos im Eigentum des Fotografen.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an den Fotos, wird dem Auftraggeber – so- weit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – jeweils ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Lichtbildwerken / Fotografien eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung (Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte usw.) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber weitergehende Nutzungsrechte einzuräumen. Der Fotograf wird dem Auftraggeber aber weitergehende Nutzungsrechte einräumen, sobald sich die Vertrags- parteien auf eine entsprechende und angemessene Vergütung / Lizenzgebühr hierfür geeinigt haben.
- Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, analoge Bilder zu digitalisieren und zu verbreiten bzw. zu veröffentlichen.
- Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.
- Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke/ Fotografien – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Werden dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung/ Verbreitung der Fotos im Internet eingeräumt, verpflichtet sich der Auftraggeber, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, Lichtbildwerke bzw. Fotografien des Fotografen im Internet ausschließlich mit dem Hinweis auf den Urheber, also der Fotografin: Konstanze Wutschig (unter Beachtung von § 13 UrhG) zu veröffentlichen und zu verbreiten. Diese Regelung bezieht sich auch auf soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, private oder öffentliche Foren, etc. Der Hinweis auf den Fotografen kann auf dem Foto oder im Impressum erfolgen, z.B. durch Verlinkung auf www.kw-fotografin.de.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG oder TIFF sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) und psd-Dateien ist ausgeschlossen.
- Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
IV. Vergütung
- Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als vereinbartes Preispaket, oder als Tages- oder Stundensatz, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
- Bei Fahrtstrecken ab 25 km (Ausgangspunkt Erfurt-Alach) werden 0,30€/ km für die komplette Fahrtstrecke berechnet.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Banküberweisung zu zahlen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter USB-Sticks, Eigentum des Fotografen.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene bzw. geschätzte Zeit (Stundenaufwand) aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
- Eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 30 Tagen zu entrichten. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Die Anzahlung kann auf andere Aufträge übertragen werden.
- Der Fotograf ist berechtigt, Abschlagszahlungen im Wert der jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen. Eine 1. Abschlagszahlung wird jeweils fällig nach dem vereinbarten Shooting und im Fall einer vereinbarten Beratungsleistung, nach der Beratung.
- Wird ein Auftrag nicht rechtzeitig und aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, storniert (Shooting bei Hochzeiten und bei Business-Aufträgen), werden folgende Stornierungsgebühren fällig: a) bei Hochzeiten: Stornierung 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: 10 % des vereinbarten Honorars; Stornierung 2 Monate vor dem vereinbarten Termin: 20 % des vereinbarten Honorars b) bei Business-Aufträgen (Fotografie im Unternehmen): Stornierung 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 10 % des vereinbarten Honorars; Stornierung 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 20 % des vereinbarten Honorars. Die Stornierungsgebühren können auf einen Folgeauftrag angerechnet werden, vorausgesetzt der Folgeauftrag wird innerhalb eines Jahres nach Stornierung des Erstauftrags beauftragt und ausgeführt.
- Gutscheine sind innerhalb von 3 Jahren nach Ausstellung einzulösen. Ältere Gutscheine werden umgerechnet auf die aktuell gültige Preisliste.
- Eventuell anfallende Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B. Visagisten werden zusätzlich berechnet.
V. Haftung
- Die Organisation und Vergabe von Buchungen und Foto-Shootings an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen wie Stau etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, haftet der Fotograf nicht für resultierende Schäden oder Mehrkosten. Der Fotograf wird im Fall des Eintretens solcher Umstände den Auftraggebern umgehend informieren, um weitere Aufwendungen / Mehrkosten zu vermeiden.
- Der Fotograf haftet gegenüber dem Auftraggebern – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, >bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder >wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Fotograf wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in der Höhe begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
- Konstanze Wutschig Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es wird auf Ziffer VI. 1. verwiesen.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten nach Auslieferung der Bilddateien an den Auftraggeber haftet der Fotograf nicht.
VI. Nebenpflichten des Aufraggebers
Ist Gegenstand des Auftrages ein Shooting/ Ablichtung von anderen Personen als dem Auftraggebern (z.B. Familienangehörige des Auftraggebers, Mitarbeiter/ Angestellte des Auftraggebers usw.), versichert der Auftraggeber, dass die abgebildeten Personen vorab ihre Einwilligung zur Ablichtung/ Verbreitung und Veröffentlichung der nach dem Kunsturhebergesetz erteilt haben. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von etwaigen Ansprüchen, die darauf beruhen, dass die Abgebildeten ihre Einwilligung nicht erteilt haben, frei.
VII. Datenschutz
- Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr und zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen, personenbezogenen Daten von dem Fotografen gespeichert werden.
- Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten des Auftraggebers auf dessen Wunsch gelöscht.
- Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Fotografen unter https://kw-fotografin.de/datenschutz verwiesen.
VIII. Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
- Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Geschäftssitz des Fotografen: Erfurt.